Wir sind eingetragen als Energieberater und
Aussteller von Energieausweisen beim Bafa (Bundesamt für Finanzen und
Ausfuhrkontrolle) und bei der Deutschen Energieagentur GmbH (dena)
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Wärmeschutzberechnung
Der Gesetzgeber fordert für jedes Neubaugebäude und unter bestimmten
Voraussetzungen auch für Umbauten, Sanierungen und Anbauten eine
Wärmeschutzberechnung. Hierbei ist ein Nachweis zu führen, das der
Gebäudeenergieverbrauch aus Gebäudehülle und technischer Gebäudeausstattung
den Maximalverbrauchswert bezogen auf einen Quadratmeter Gebäudenutzfläche
nicht überschreitet. Dies gilt insbesondere für die von der KfW-Förderbank
(Kreditanstalt für Wiederaufbau) besonders geförderten sog. KfW-60 bzw.
KfW-40 Häuser oder Passivhäuser. Gerade diese Haustypen unterstützt die
KfW-Förderbank mit zinsverbilligten Darlehen aus den
Wohnungsbauförderprogrammen der Bundesregierung.
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Ein paar wichtige Links zum Thema : Förderdarlehen der KfW-Förderbank Förderung der Vor-Ort-Energieberatung des Bafa (Bundesamt für Finanzen und Ausfuhrkontrolle) Deutsche Energieagentur GmbH (dena) Innenwerk Energieeinsparung im Wohnungs- und Immobilienbereich Strompreisvergleiche findhouse |
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