Wir sind eingetragen als Energieberater und Aussteller von Energieausweisen beim Bafa (Bundesamt für Finanzen und Ausfuhrkontrolle) und bei der Deutschen Energieagentur GmbH (dena)

 

 
  Wärmeschutzberechnung        Der Gesetzgeber fordert für jedes Neubaugebäude und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Umbauten, Sanierungen und Anbauten eine Wärmeschutzberechnung. Hierbei ist ein Nachweis zu führen, das der Gebäudeenergieverbrauch aus Gebäudehülle und technischer Gebäudeausstattung den Maximalverbrauchswert bezogen auf einen Quadratmeter Gebäudenutzfläche nicht überschreitet. Dies gilt insbesondere für die von der KfW-Förderbank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) besonders geförderten sog. KfW-60 bzw. KfW-40 Häuser oder Passivhäuser. Gerade diese Haustypen unterstützt die KfW-Förderbank mit zinsverbilligten Darlehen aus den Wohnungsbauförderprogrammen der Bundesregierung. 

 

 
     
  Ein paar wichtige Links zum Thema :

Förderdarlehen der KfW-Förderbank                                                                                                       Förderung der Vor-Ort-Energieberatung des Bafa (Bundesamt für Finanzen und Ausfuhrkontrolle)                                       Deutsche Energieagentur GmbH (dena)                                                                                                      Innenwerk Energieeinsparung im Wohnungs- und Immobilienbereich                                                                                Strompreisvergleiche    findhouse

 

 

 

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